Gespräche & Gesellschaft
Zeit zum Zuhören, Erinnerungen teilen oder einfach gemeinsam einen Kaffee trinken.
Anerkannte Alltagsbegleitung in Dresden
Wir schenken Zeit, hören zu und unterstützen dort, wo der Alltag allein schwerer wird. Persönlich, verlässlich und mit festen Ansprechpartnern.
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Montag–Freitag · 07:00–20:00 Uhr
Was ist Alltagsbegleitung?
Alltagsbegleitung hilft pflegebedürftigen Menschen, möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Es geht um Gesellschaft, Orientierung, kleine gemeinsame Aufgaben und das sichere Gefühl: Da ist jemand.
Für Angehörige bedeutet das echte Entlastung. Sie wissen, dass ein vertrauter Mensch Zeit mit ihrer Mutter, ihrem Vater oder einem anderen Familienmitglied verbringt — aufmerksam, respektvoll und ohne Zeitdruck.
Unsere Unterstützung
Wir richten uns nach den Gewohnheiten, Interessen und Möglichkeiten des Menschen — nicht umgekehrt.
Zeit zum Zuhören, Erinnerungen teilen oder einfach gemeinsam einen Kaffee trinken.
Spiele, kleine Ausflüge, ein Museumsbesuch oder Beschäftigung nach persönlichen Interessen.
Spaziergänge und Begleitung dort, wo Bewegung und frische Luft guttun.
Unterstützung bei Arztbesuchen, Behördenwegen, in der Apotheke oder bei anderen Terminen.
Gemeinsam kochen und leichte hauswirtschaftliche Aufgaben strukturiert bewältigen.
Gemeinsames Einkaufen und Hilfe bei alltäglichen Besorgungen.
Gut zu wissen: Wir erbringen keine körperbezogenen Pflegeleistungen, medizinischen Behandlungen, Medikamentengaben sowie keine Fahr- oder Transportdienste.
Für Angehörige
Pflegende Angehörige geben jeden Tag viel. Eine verlässliche Alltagsbegleitung schafft Freiräume — für Termine, Erholung oder einfach für einen Moment ohne Sorge.
Wir sprechen miteinander, stimmen die Unterstützung individuell ab und bleiben erreichbar. So entsteht Vertrauen, das nicht nur versprochen, sondern im Alltag spürbar wird.
Kosten und Abrechnung
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI.
Als nach Landesrecht anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI können unsere geeigneten Leistungen darüber abgerechnet werden. Auf Wunsch unterstützen wir bei den Unterlagen und können bei vorliegender Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt vom individuellen Anspruch und dem verfügbaren Budget ab. Wir klären das gern vor Beginn gemeinsam.Einfach starten
Sie erzählen uns unverbindlich, welche Unterstützung gebraucht wird.
Wir besprechen Wünsche, Gewohnheiten, Zeiten und die mögliche Kostenübernahme.
Die Unterstützung beginnt passend zum Alltag und mit festen Ansprechpartnern.
Jeder Mensch verdient Aufmerksamkeit, Respekt und das Gefühl, nicht allein zu sein.
Persönlich für Sie da
Ich bin Seweryn Liebersbach. Durch meine Erfahrungen im Rettungsdienst, in der ambulanten Pflege und im medizinischen Bereich habe ich erlebt, wie wichtig neben professioneller Hilfe vor allem Zeit, Aufmerksamkeit und menschliche Nähe sind.
Meine abgeschlossene Qualifikation als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI und regelmäßig geschulte Helfende bilden die fachliche Grundlage. Respekt, Verlässlichkeit und ein ehrlicher Umgang bilden die menschliche.
Unser Einsatzgebiet
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und unterstützen Sie dort, wo Sie uns im Alltag brauchen.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten zur Alltagsbegleitung und zur Abrechnung über die Pflegekasse.
Unser Angebot richtet sich an Senioren, Menschen mit Demenz und andere erwachsene Personen, die im Alltag Unterstützung benötigen. Auch Angehörige können sich an uns wenden, wenn sie eine verlässliche Entlastung suchen.
Nein. Unsere Leistungen können auch privat in Anspruch genommen werden. Für eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich einsetzen. Mit einer Abtretungserklärung können wir geeignete Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Wir erklären Ihnen vor Beginn verständlich, welche Unterlagen benötigt werden.
Nicht ausgeschöpfte Beträge werden in die folgenden Kalendermonate übertragen. Am Jahresende verbliebene Beträge können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Ein einzelner Einsatz dauert mindestens 60 Minuten. Häufigkeit, Wochentage und Dauer stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
Wir übernehmen keine körperbezogenen Pflegeleistungen, medizinischen oder therapeutischen Tätigkeiten, Medikamentengaben sowie keine Fahr- oder Transportdienste.
Ja. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären Ihren Bedarf, beantworten Ihre Fragen und sagen offen, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Kostenloses Erstgespräch
Ein kurzer Anruf genügt. Wir beraten persönlich, unverbindlich und verständlich — auch zur möglichen Abrechnung mit der Pflegekasse.